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Wird mein Vermögen angerechnet?
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>> Auf die Sozialhilfe - ja!
Bei Sparvermögen gilt für Alleinstehende ein Freibetrag von 2.600 € und für Verheiratete von 3.214 €.
Wer ein eigenes Haus oder Grundstücke besitzt, kann dieses beleihen und gegebenenfalls zu einem günstigen Zeitpunkt verkaufen. Weitere Auskünfte erteilt das Sozialamt.
>> Auf das Pflegewohngeld - nein!
Auch für Selbstzahler kann Pflegewohngeld zur Finanzierung der Investitionskosten sowie "normales" Wohngeld gewährt werden, weil das Vermögen (sofern kleiner 10.000 €) nicht berücksichtigt wird, sondern nur das Einkommen aus diesem Vermögen ( z. B. Zinsen, Mieten, Pacht usw.).
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