Haus Gisela Seniorenheim GmbH & Co. KG

Beispiel eines Bereichs-Layout (Joomla!-Standard) (FAQ-Bereich)

Wird mein Vermögen angerechnet?

>> Auf die Sozialhilfe - ja!

Bei Sparvermögen gilt für Alleinstehende ein Freibetrag von 2.600 € und für Verheiratete von 3.214 €.

Wer ein eigenes Haus oder Grundstücke besitzt, kann dieses beleihen und gegebenenfalls zu einem günstigen Zeitpunkt verkaufen. Weitere Auskünfte erteilt das Sozialamt.

>> Auf das Pflegewohngeld - nein!

Auch für Selbstzahler kann Pflegewohngeld zur Finanzierung der Investitionskosten sowie "normales" Wohngeld gewährt werden, weil das Vermögen (sofern kleiner 10.000 €) nicht berücksichtigt wird, sondern nur das Einkommen aus diesem Vermögen ( z. B. Zinsen, Mieten, Pacht usw.).

Seriös bewertet



Vergißmeinnicht
(Demenzkonzept)

Vergißmeinnicht Demenzkonzept


Mitgliedschaft bpa

 


Geprüft als Attraktiver Arbeitgeber Pflege (aap)


   Kernkooperationspartner der
Kernkooperationspartner der Universtität Witten/Herdecke

 


           Qualitätsgeprüft:
Qualitätsgeprüft auf Verbraucherfreundlichkeit und Lebensqualität im Alter


Förderverein Freude schenken e.V.