Haus Gisela Seniorenheim GmbH & Co. KG

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Erhalte ich auch Taschengeld? (Barbetrag)

Bezieher von Sozialhilfe erhalten Taschengeld (Barbetrag) in Höhe von mindestens 96,93 € monatlich. Bezieher von Pflegewohngeld erhalten ein Taschengeld von maximal 146,93 € monatlich. Selbstzahler erhalten kein Taschengeld aus der Sozialhilfe, weil ihnen aus ihrem Einkommen mindestens 175,37 € monatlich verbleiben.

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Vergißmeinnicht
(Demenzkonzept)

Vergißmeinnicht Demenzkonzept


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Geprüft als Attraktiver Arbeitgeber Pflege (aap)


   Kernkooperationspartner der
Kernkooperationspartner der Universtität Witten/Herdecke

 


           Qualitätsgeprüft:
Qualitätsgeprüft auf Verbraucherfreundlichkeit und Lebensqualität im Alter


Förderverein Freude schenken e.V.