Haus Gisela Seniorenheim GmbH & Co. KG

Angebote und Preise

Im Senioren- und Pflegeheim Haus Gisela bieten wir Ihnen Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Vollstationäre Pflege für alle Pflegegrade von 1 bis 5 an. Für Personen ohne Pflegegrad gilt PG o (ohne Pflegegrad).

In einem Senioren- und Pflegeheim werden die Kosten, d.h. die sogenannten Pflegesätze, pro Tag berechnet. Die Pflegesätze können vom Heim nicht frei gewählt werden, sondern müssen von den sogenannten Kostenträgern (Spitzenverbände der Pflegekassen und Sozialämter) genehmigt werden. 

 

Pflegesätze bei Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege

Von der Pflegeversicherung erhalten Sie bis zu 1.774,- € zur Deckung der Pflegekosten bei Kurzzeitpflege (Pflegegrad 2 bis 5; bei Pflegegrad 1 sind angesparte Entlastungsbeträge einsetzbar) für einen Zeitraum von maximal 28 Tagen pro Jahr. Sollten die 28 Tage überschritten sein, gibt es die Möglichkeit, Verhinderungspflege bis zu 1.612,- € für weitere 28 Tage zu beantragen, sofern die Pflegebedürftigkeit schon mindestens ein halbes Jahr besteht.

Die Investitionskosten können bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege (Pflegegrad 1 bis 5) gefördert werden. Diese Förderung erfolgt, sofern keine Unterstützung an anderer Stelle beantragt wurde und keine Kriegsopferfürsorge gewährt wird, in Abhängigkeit von dem zuletzt gemeldeten Wohnort bzw. Kreis des Pflegebedürftigen.

Die Kosten für einen Kurzzeitpflegeaufenthalt von zum Beispiel 28 Tagen betragen im Einzelzimmer:

(ab dem 1.1.2024)

Preisliste Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege

Auch die Beantragung von Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Hilfe zur Pflege ist möglich. Nähere Informationen geben wir Ihnen gern bei einem unverbindlichen Beratungsgespräch. Terminvereinbarung bitte unter Telefon 02941 / 94480.

 

Pflegesätze bei vollstationärer Pflege

(ab dem 1.1.2024)

Preisliste vollstationäre Pflege

Leider ist eine Förderung der Investitionskosten (Pflegewohngeld) nicht möglich. Für die meisten Menschen, die Unterstützung benötigen, hat das allerdings keine Relevanz, denn in den Fällen hilft die Beantragung von Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) sowie Wohngeld.

Um bei uns zu wohnen, ist es nicht notwendig:
• über ein hohes Einkommen zu verfügen,
• sich in unser Haus einzukaufen,
• eine Miet-Kaution als Sicherheit zu hinterlegen. 

Sollte durch den Medizinischen Dienst (MD) noch keine Einstufung erfolgt sein oder kein Pflegegrad größer 2 anerkannt worden sein, so muss vor der Heimaufnahme eine schriftliche Bescheinigung der Heimnotwendigkeit vorliegen.

Die Kosten eines Seniorenheimplatzes (Pflegegrad o) müssen Sie selbst tragen, die Pflegeversicherung kann Sie hierbei finanziell nicht entlasten. Zur Finanzierung eines Pflegeheimplatzes (Pflegegrad 1 bis 5) können Leistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Sollten Sie den Eigenanteil nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bezahlen können, so kann Hilfe zur Pflege bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) sowie Wohngeld beantragt werden. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.

Nähere Informationen geben wir Ihnen gern bei einem unverbindlichen Beratungsgespräch. Terminvereinbarung bitte unter Telefon 02941 / 94480.

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

 

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Vergißmeinnicht
(Demenzkonzept)

Vergißmeinnicht Demenzkonzept


Mitgliedschaft bpa

 


Geprüft als Attraktiver Arbeitgeber Pflege (aap)


   Kernkooperationspartner der
Kernkooperationspartner der Universtität Witten/Herdecke

 


           Qualitätsgeprüft:
Qualitätsgeprüft auf Verbraucherfreundlichkeit und Lebensqualität im Alter


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